neuer Prüfzyklus WLTP
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Neuer Abgasmesszyklus für die Kfz-Typzulassung ab 1.6. 2018, verbindlich zum 1.9. 2018
Vielen dürfte bekannt sein, dass sich zum genannten Datum die Bestimmungen für die Verbrauchs- und Emissions-Messung von Neuwagen geändert haben.
Hier soll dies nochmals erläutert werden.
Die auf dem Prüfstand neuerdings mit dem „Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure“ (WLTP) ermittelten Prüfwerte bilden die neue Basis der Kfz-Typzulassung.
Ziel ist mehr Kundentransparenz und ein realistischerer Verbrauchsmaßstab dieser Werte für die verschiedenen Fahrzeugmodelle. Dabei ist der Test- / Prüfaufwand für die Zertifizierung deutlich höher als nach dem alten Messverfahren NEFZ, welches beim Kunden häufig Kopfschütteln wegen tw. utopisch niedrig erscheinender Verbrauchswerte ausgelöst hat. Ursache war hier jedoch ein einheitlicher Test aller Fahrzeuge unter Idealbedingungen auf dem Prüfstand. Die so ermittelten Ergebnisse konnten im Regelbetrieb nicht erreicht werden.
Der WLTP-Zyklus ist nun ca. „streckenmäßig“ doppelt so lang, die Testdauer 50% länger und es werden höhere Geschwindigkeiten, anspruchsvollere Streckenprofile sowie höhere Beschleunigungswerte berücksichtigt.
Außerdem finden neben Motor- und Getriebevarianten auch Sonderausstattungen Eingang in die Messwerte, z.B. Reifen, Klimaanlage, Schiebedach, Spoiler bzw. Allradvarianten – alles mit dem Ziel realistische Verbrauchswerte abzubilden.
Nach den WLTP-Zyklen müssen die Fahrzeuge sich noch im Realbetrieb auf der Straße im s.g. RDE-Test bewähren, bei dem der reale Schadstoffausstoß im Straßenverkehr gemessen wird (und nicht wie bisher allein auf dem Prüfstand).
Im Gesamtergebnis können Fahrzeugkäufer mit deutlich realistischeren Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zur Abgasemission rechnen. Unterhaltskosten der Fahrzeuge werden besser schätz- und vergleichbar und der Umwelt wird es ebenfalls helfen.
Man geht im Expertenkreis jedoch davon aus, dass gegenüber dem bisherigen Testverfahren die nominellen Werte gemäß WLTP / RDE um ca. 20% steigen werden. Da der Abgasausstoß regelmäßig die Besteuerungsgrundlage bildet ist jedoch sowohl hier als auch beim Kaufpreis (durch höheren Testaufwand) mit Kostenzunahmen zu rechnen.
Deutlich höhere Kfz-Steuern sind also bei Kfz-Neuzulassungen für nach WLTP geprüfte Fahrzeuge in Abhängigkeit der Differenzen zwischen neuem und alten Testverfahren zu erwarten. Dies kann lt. ADAC bis zu 74 % ausmachen.
! Achten Sie beim Neuwagenkauf deshalb auf die neuen / ausweispflichtigen Werte und lassen sich Angaben zur erwartenden Kfz-Steuer vorlegen!
Gegenwärtig gibt es bei vielen Herstellern Liefereinschränkungen, da noch nicht alle Freigaben nach WLTP über das Kraftfahrtbundesamt vorliegen. Allein für VW soll das bis zu 250.000 Fahrzeuge betreffen, die allerdings durch Zwischen-Parken auf dem Gelände des unfertigen Hauptstadtflughafen diesem eine sinnvolle Nutzung ermöglichen.
Angaben lt. „Auto & Mobil“, RP v. 25. + 31.8. 18 und sv-uhle