AGB des Sachverständigenbüros Uhle (https://sv-uhle.de) - Ihr Kfz-Sachverständiger / Gutachter Thomas Uhle, Wegberg, Erkelenz, Hückelhoven, Mönchengladbach

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AGB des Sachverständigenbüros Uhle (https://sv-uhle.de)

Rechtliches
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1. Geltungsbereich
Die Erstellung des Gutachtens vom Auftragnehmer (AN / Gutachter) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
2. Auftrag
Der Auftrag zur Erstellung von Gutachten / Bewertung kann schriftlich aber auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikations-techniken verbindlich entgegengenommen werden.
Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens bzw. d er Bewertung erforderliche Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der AG hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- bzw. Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des AN.
3. Vollmacht
Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.
4. Zahlungsbedingungen
Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen ist, ist das Sachverständigenhonorar bei Abholung des Gutachtens in den Büroräumen des AN unmittelbar fällig. Ein Versand der Gutachten erfolgt nur gegen Nachnahme bzw. über Sicherungsabtretung direkt an den zuständigen Versicherer. Bei allen Zahlungen ist die Gutachten-/Rechnungsnummer anzugeben
Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.
5. Sachverständigenhonorar
Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Schadengutachten auf Grundlage der Schadenhöhe und setzt sich aus einem Grundhonorar und Nebenkosten zusammen.
Die Honorartabelle des AN ist zu den üblichen Geschäftszeiten in den Büroräumen einsehbar bzw. wird über die Homepage www.sv-uhle.de verfügbar gemacht. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Nettoreparaturkosten zuzüglich einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Bruttowiederbeschaffungswert des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Schadenereignis die Berechnungsgrundlage. Bei zu vereinbarender Abrechnung auf Stundenbasis wird ein Verrechnungssatz von gegenwärtig € 125,00 pro Stunde plus Nebenkosten in Rechnung gestellt. Sämtliche aufgeführten €-Beträge verstehen sich immer zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6. Rechnungsprüfungsberichte, Nachbesichtigungen
Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen werden nach Aufwand und Sachlage durchgeführt. In besonders gelagerten Fällen werden diese Tätigkeiten kostenfrei erstellt.
7. Stornierung
Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefax oder email mitzuteilen. Sofern nicht die Regelungen des Widerrufsrechtes zur Anwendung kommen, werden Stornierungskosten pauschal mit € 100,00 zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet, sofern der AG den Nachweis nicht führt, dass ein Schaden überhaupt entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
8. Gutachtenerstellung
Der AG erhält, sofern nicht anders vereinbart, das Gutachten in zweifacher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Original-Lichtbildsatz und einem Duplikat mit Lichtbildsatz. Ein weiteres Duplikat und die Bilddateien verbleiben beim AN.
Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden entsprechen den Richtlinien der Industrie- und Handelskammern bzw. des BVSK und des üblichen Fachstandards.
9. Gutachtenversand
Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG.
10. Datenschutz
Die Angaben und Erklärungen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Rubrik auf der Homepage des Unternehmens unter www.sv-uhle.de/datenschutz.html .
11. Haftung
Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Bezüglich der Haftung des AN gelten die gesetzlichen Regelungen.
12. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13. Gerichtsstand, Schlussbestimmung.
Gerichtsstand ist Erkelenz.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

AGB-Stand 09.18 - ue


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